Lehrgang Personalfachkauffrau/-mann IHK
An wen wendet sich der Lehrgang?
Dieser Lehrgang ist genau richtig für Sie, wenn Sie einen anerkannten Aufstiegsberuf mit Zukunft erlernen möchten. Denn ganz gleich, ob Sie in einem kleinen oder großen Betrieb tätig sein wollen: Personal ist überall einer der wesentlichen Schlüssel zum Unternehmenserfolg.
Dieser Lehrgang ist für Sie ideal, wenn Sie…
- bereits in der Personalsachbearbeitung oder im Sekretariats-/Assistenzbereich tätig sind und eine optimale Fortbildung zum Sprung in Fach- und Führungspositionen des Personalmanagements suchen
- in einem kleineren Unternehmen zusätzliche Verantwortung im Personalwesen übernehmen wollen
- sich aus einem anderen, z.B. kaufmännischen Arbeitsgebiet heraus gezielt und aufstiegsorientiert fortbilden möchten
- in Ihrem Unternehmen schon heute Ansprechpartner/in für Weiter-bildung oder die Betreuung von Auszubildenden sind und Ihr Know-how auf neuesten Stand bringen wollen
Ihre Voraussetzungen für den Lehrgang
Wenn Sie den Lehrgang absolvieren möchten, ohne die IHK-Prüfung abzulegen, brauchen Sie praktische Berufserfahrung aus einem kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf. Zusätzlich benötigen Sie Interesse am Umgang mit Menschen und an personalwirtschaftlichen Aufgaben.
Ihre Voraussetzungen für die IHK-Prüfung
Für die IHK-Prüfung brauchen Sie
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach mindestens 2 Jahre Berufspraxis mit Bezug zur Personalwirtschaft oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 3 Jahre Berufspraxis mit Bezug zur Personalwirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis mit Bezug zur Personalwirtschaft
- und in jedem Fall bis zur letzten Prüfung den Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbildungs-Eignungsverordnung AEVO (den so genannten AdA-Schein)
- Ansonsten kann auch zur Prüfung zugelassen werden, wer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nachweisen kann, die die Zulassung rechtfertigen.
