Lehrgang „Geprüfte/r Personalreferent/in bSb“
Ihr Zeugnis der Hamburger Akademie
Nach Ihrer erfolgreichen Lehrgangsteilnahme erhalten Sie als Beleg Ihrer Leistungen das anerkannte Zeugnis der Hamburger Akademie. Es dient Ihnen als persönliche Referenz für Ihre Bewerbungsunterlagen.
Das bSb-Seminar und die bSb-Prüfung
Um das bSb-Zertifikat und damit den Titel „Geprüfte/r Personal-referent/in bSb“ zu erlangen, legen Sie zwei zusätzliche Prüfungen vor dem Bundesverband Sekretariat und Büromanagement e.V. (bSb) ab. Die erste Prüfung erfolgt während, die zweite nach Beendigung Ihres Studiums – beide Prüfungen sind Bestandteile der zwei bSb-Intensivseminare, die zum Kurs gehören.
In diesen bSb-Intensivseminaren können Sie sich jeweils fünf Tage lang gemeinsam mit anderen Teilnehmern auf die bSb-Prüfungen vorbereiten. Mit Vorlesungen, Projektaufgaben und Gruppenarbeiten lernen Sie dabei Ihre im Fernunterricht erworbenen Kenntnisse anzuwenden und zu vertiefen.
An wen wendet sich der Lehrgang?
Dieser Lehrgang wendet sich an Sie, wenn Sie…
- bereits im Personalbereich arbeiten und für Ihren Aufstieg einen qualifizierten Abschluss benötigen
- einen klassischen Verwaltungsberuf erlernt haben oder bisher kaufmännisch tätig waren und als Sachbearbeiter/in oder Assistent/in mit Aufstiegschancen in den Personalbereich einsteigen wollen
- Berufspraxis als Assistent/in, Sachbearbeiter/in oder Sekretär/in mitbringen und sich in Richtung Personalwesen entwickeln wollen, um spannende, eigenverantwortliche und besser bezahlte Aufgaben im Unternehmen zu übernehmen
Ihre Voraussetzungen für Lehrgang und Prüfung
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ist eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich (z.B. Sekretärin) von Vorteil, aber keine Voraussetzung.
Für die Zulassung zur bSb-Prüfung benötigen Sie:
- ein abgeschlossenes Studium oder eine kaufmännische oder verwalterische Ausbildung und mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
- einen mindestens mittleren Abschluss (Realschule) und mindestens 4 Jahre einschlägige Berufspraxis
Ansonsten wird auch zugelassen, wer durch anderweitige Erfahrungen (z.B. Selbstständigkeit) nachweisen und belegen kann, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.
